Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schuran Group
I. Allgemeine Bestimmungen
§1 Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Mietangebote der Schuran Group in den Geschäftsbereichen
• Event- & Veranstaltungstechnik
• Catering
• IT-Services
auch, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden schriftlich anerkannt.
§2 Beratung
1) Beratungen erfolgen nach bestem Wissen. Eine Haftung für mündliche oder schriftliche Beratung wird ausgeschlossen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst von der Eignung der Miet- oder Leistungsgegenstände zu überzeugen.
§3 Angebot und Vertragsschluss
1) Preisangaben in Unterlagen oder Onlineangeboten sind unverbindlich.
2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Übergabe der Miet- bzw. Leistungsgegenstände zustande.
3) Die Schuran Group darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen.
4) Die Schuran Group kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§4 Stornierungen
1) Für Event- und Technikleistungen:
• Nach Auftragsbestätigung: 75 %
• Ab 14 Tage vor Beginn: 100 %
2) Für Cateringleistungen gelten gesonderte Regelungen (siehe §17).
3) Eine Terminverlegung gilt grundsätzlich als Stornierung.
4) Die Entschädigungspflichten entfallen nur, wenn die Schuran Group den Ausfall zu vertreten hat.
§5 Lieferung, Abholung und Gefahrübergang
1) Lieferung erfolgt ab Lager Niederzier auf Gefahr des Kunden, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
2) Gefahrübergang erfolgt bei Übergabe an den Kunden oder Spediteur.
3) Annahmeverweigerung führt zum sofortigen Gefahrübergang auf den Kunden.
§6 Haftung der Schuran Group
1) Die Schuran Group haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
2) Für mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) wird im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung übernommen.
3) Weitergehende Haftungsregeln für Mietgeräte und Technik finden sich in §10.
§7 Zahlungsbedingungen
1) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.
2) Neukunden und Produktionsbetriebe zahlen 100 % bei Auftragsbestätigung.
3) Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist ausgeschlossen, sofern der Anspruch nicht rechtskräftig festgestellt wurde.
4) Vermietete Gegenstände bleiben Eigentum der Schuran Group; bei Handelsware gilt Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung.
§8 Höhere Gewalt
1) Bei Eintritt unvorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Krieg) ruht die Leistungspflicht der Schuran Group.
2) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
§9 Schlussbestimmungen
1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Düren.
2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
3) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an deren Stelle tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
II. EVENT & VERANSTALTUNGSTECHNIK
§10 Mietgegenstände – Haftung und Obhutspflichten
1) Ab Gefahrübergang haftet der Kunde für alle Schäden an oder durch Mietgegenstände.
2) Weitergabe oder Untervermietung ist untersagt.
3) Der Kunde sorgt für ausreichende Stromversorgung; die Schuran Group haftet nicht für Stromprobleme.
4) Der Kunde muss eine Versicherung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Haftpflicht abschließen.
5) Der Kunde trägt behördliche Gebühren (z. B. GEMA).
§11 Mietzeitraum, Rückgabe & Verzug
1) Berechnung erfolgt je Nutzungstag; angebrochene Tage gelten voll.
2) Frühere Rückgabe mindert den Preis nicht.
3) Bei verspäteter Rückgabe wird jeder weitere Tag mit dem vollen Tagesmietpreis berechnet.
4) Mietgegenstände müssen im ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden; bei Defekten trägt der Kunde Reparatur- oder Ersatzkosten.
5) Für verschmutzte Gegenstände: 25 € / Stunde Reinigung.
§12 Besondere Vorschriften für Beschallungsanlagen
1) DIN 15750 & DIN 15905-05 gelten als Vertragsbestandteil.
2) Der Veranstalter muss Lautstärke messen, Grenzwerte einhalten und protokollieren.
3) Die Schuran Group weist lediglich auf rechtliche Vorgaben hin; Beratung hierzu ist nicht Bestandteil der Leistung.
III. CATERING-SERVICES
§13 Catering – Leistungsumfang
1) Inhalte ergeben sich aus dem Angebot (Speisen, Getränke, Equipment, Personal).
2) Änderungen bedürfen schriftlicher Zustimmung.
§14 Allergene, Qualität & Hygiene
1) Speisen werden nach lebensmittelrechtlichen Standards hergestellt.
2) Der Kunde informiert rechtzeitig über Allergien/Unverträglichkeiten.
3) Nach Übergabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für sachgerechte Lagerung.
§15 Teilnehmerzahlen & Abrechnung
1) Endgültige Personenzahl ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltung zu melden.
2) Reduzierungen nach dieser Frist werden voll berechnet.
§16 Catering-Equipment
1) Für gemietetes Equipment haftet der Kunde ab Übergabe.
2) Fehlbestände oder Beschädigungen werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
§17 Stornierungen Catering
• bis 30 Tage vorher: 25 %
• bis 14 Tage vorher: 50 %
• bis 7 Tage vorher: 75 %
• unter 7 Tagen: 100 %
IV. IT-SERVICES
§18 Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten
1) Die Schuran Group erbringt IT-Dienstleistungen, Installationen, Support und technische Betreuung gemäß Angebot.
2) Der Kunde stellt Systeme, Zugangsdaten, Infrastruktur und Informationen bereit.
§19 Service-Level & Reaktionszeiten
1) Reaktions- oder Lösungszeiten gelten nur, wenn ausdrücklich vereinbart.
2) Support außerhalb der Geschäftszeiten wird gesondert berechnet.
§20 Datensicherung
1) Der Kunde ist selbst für Backups verantwortlich, sofern nicht vertraglich anders geregelt.
2) Datenverlust durch fehlende Backups fällt nicht in die Haftung der Schuran Group.
§21 Software & Nutzungsrechte
1) Rechte an Software verbleiben bei Lizenzgebern.
2) Der Kunde erhält einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte.
3) Weitergabe oder Modifikation ist untersagt.
§22 Haftungsbeschränkung IT
1) Schadensersatz außerhalb von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
2) Für mittelbare Schäden, Datenverlust oder Folgeschäden wird nicht gehaftet.

